Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Allgemeines
Diese Bedingungen sind allein gültig, soweit wir nicht schriftlich Abweichungen oder Bedingungen des Käufers anerkennen. Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Geltung der übrigen nicht. Rechte und Pflichten aus den Geschäftsbeziehungen mit uns dürfen auf Dritte nicht übertragen werden.
2. Angebote und Qualitätsangaben
Unsere Angebote sind freibleibend. Proben unserer Erzeugnisse gelten, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, als ungefährer Anhalt für die Eigenschaften der Ware. Beratungen und Auskünfte geben wir nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Eignungsprüfung der gelieferten Ware und die Beachtung von Verarbeitungsvorschriften werden hierdurch nicht entbehrlich.
3. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist für die Lieferung und vertraglichen Leistungen beider Vertragspartner unsere Lieferstelle (auch bei Berechnung frachtfrei, fob oder cif), für Zahlungen des Käufers unsere Rechnungsstelle.
4. Lieferungen
Lieferungen erfolgen nach Maßgabe unserer Liefermöglichkeiten. Teillieferungen und deren Berechnung sind gestattet. Ereignisse höherer Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Betriebs-, Vertriebs- oder Versorgungsstörungen bei uns oder unseren Lieferanten befreien uns von unseren Vertragspflichten. Wir sind jedoch zur Nachlieferung berechtigt.
5. Versand
Lieferungen ab einem Nettorechnungswert von EUR 1.000 erfolgen frachtfrei Station, ab einem Rechnungswert von EUR 2.000 frachtfrei Haus des Käufers bzw. deutsche Grenze. Änderungen vorbehalten. Alle Sendungen, Waren, Fässer und sonstige Umschließungen reisen stets auf Gefahr des Käufers. Wir wählen Versandart und -weg, jedoch ohne Gewähr für billigste Verfrachtung, volle Ausnutzung des Ladegewichtes und gewünschte Wagen- und Behältergröße. Wünsche des Käufers werden nach Möglichkeit und auf seine Kosten berücksichtigt.
6. Gewährleistung und Haftung
Unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist beschränkt auf den Rechnungswert der zugrunde liegenden Lieferung. Wir vertreten nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie uns innerhalb 10 Tagen nach dem Versandtag schriftlich zugehen und die Ware unverändert in der ursprünglichen Umschließung vorhanden ist. Bei Beschädigungen und Fehlmengen hat der Käufer zu beweisen, dass sie schon bei Gefahrübergang vorhanden waren. Gewährleistungsansprüchen entsprechen wir nach unserer Wahl unter Ausschluss aller weitergehenden Ansprüche durch Wandlung, Minderung oder Ersatzlieferung.
7. Rücksendung
Von uns gelieferte Ware wird nur in tadellosem Zustand und nach unserer Zustimmung bei frachtfreier Rücksendung zurück genommen. Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen oder auf Wunsch des Kunden besonders beschaffener Ware ist ausgeschlossen.
8. Preise
Maßgebend sind die von uns ermittelten Gewichte. Zwischen Abschluss und Lieferung eintretende Änderungen unserer Listenpreise oder der der Preisberechnung zugrunde liegenden Frachten, Steuern, Zölle, Abgaben oder sonstigen Kosten oder das Eintreten neuer Belastungen berechtigen uns zu entsprechender Preiserhöhung. Unsere Preise enthalten keine Umsatzsteuer; sie wird zusätzlich berechnet.
9. Eigentumsvorbehalt
Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis der Käufer alle Verpflichtungen aus der Geschäftsbeziehung vollständig erfüllt hat; bei Einstellung der Kaufpreisforderung in laufende Rechnung, solange noch ein Guthaben für uns vorhanden ist. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn die Ware weiterveräußert, verarbeitet, weiterverarbeitet, umgebildet, vermengt oder vermischt wird. Er erstreckt sich auf die neue Sache oder die Mischung. Insoweit gilt jede Verarbeitung als für uns vorgenommen. Im Falle von Weiterveräußerungen der Waren, ihrer Verarbeitungserzeugnisse oder Mischungen tritt uns der Käufer bereits jetzt im Voraus den unserem Rechnungsbetrag für unseren Warenanteil entsprechenden Teilbetrag seiner Forderungen gegen die Erwerber ab. Wir sind befugt, über die abgetretenen Forderungen zu verfügen und sie einzuziehen. Auf Verlangen hat der Käufer alle zur Einziehung der Forderungen erforderlichen Auskünfte zu erteilen, Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen. Der Käufer darf unsere Vorbehaltsware nicht verpfänden und zur Sicherheit übereignen. Er hat uns Pfändungen und sonstige Zugriffe Dritter unverzüglich mitzuteilen, die Ware ausreichend gegen Feuer und Einbruchsgefahr zu versichern und uns auf Verlangen den Versicherungsschutz nachzuweisen. Solange der Verkäufer seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt, darf er die Ware in ordnungsmäßigem Geschäftsgang veräußern und über die aus der Veräußerung entstehende Forderung verfügen, soweit er selbst und unmittelbar die Gegenleistung erhält. Die Verfügungsbefugnis kann jederzeit wiederrufen werden; sie erlischt von selbst, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt, ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren einleitet oder über sein Vermögen das Konkursverfahren beantragt wird.
10. Zahlungen
Aufrechnungen oder Zurückbehaltung durch den Käufer sind aus- geschlossen. Unbeschadet sonstiger Ansprüche sind bei Zahlungsverzug des Käufers Zinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer. Wenn die Zahlungsfähigkeit des Käufers beeinträchtigt erscheint, können wir vom Vertrag zurücktreten, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen sofortige Bezahlung noch nicht fälliger Forderungen verlangen.
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist ausschließlich das Amtsgericht Gummersbach. Wir können jedoch auch das Landgericht, die Gerichte am Sitz der liefernden Niederlassung oder das örtlich für den Käufer zuständige Gericht anrufen.
12. Fälligkeiten
Zahlungen bitten wir, wenn nichts anderes vereinbart ist, innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug vorzunehmen. Nach diesem Termin tritt auch ohne Mahnung Verzug des Käufers ein. Bei Zielüberschreitungen müssen wir für die uns entstehenden Verzugskosten den Käufer in Anspruch nehmen.
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